AGB
Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (AGB) für  Crocodile-Speaker

Präambel

Crocodile betreibt eine digitale Fortbildungs-Plattform für Zahnärzte, Mitarbeiter und als Lösung für die gesamte Praxis.

Der Speaker ist im Bereich der Zahnmedizin tätig und ein anerkannter Experte auf dem Gebiet.

Daher hat Crocodile ein Interesse an der Nutzung von fachlichen Inhalten des Speakers auf der Plattform von Crocodile sowie an einer Präsentation des Speakers auf einer sogenannten Speaker-Seite auf der Plattform. So will Crocodile sein Bildungsangebot an seine Nutzer erweitern. Der Speaker hingegen hat ein Interesse daran, eine anteilige Vergütung für die Zurverfügungstellung der Inhalte zu erhalten.

Hierfür vereinbaren die Parteien die folgende Kooperation.

§ 1 Regelungsumfang und Tätigkeit

Vertragsgegenstand ist die Festlegung von Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der Parteien bei der Erstellung und Zurverfügungstellung von fachlichen Inhalten auf der Plattform von Crocodile.

Dieser (Rahmen-)Vertrag gilt für alle Verträge zwischen Crocodile und dem Speaker, soweit diese die Produktion und Nutzung von fachlichen Inhalten für die Plattform von Crocodile zum Gegenstand haben. Die Vereinbarungen aus diesem (Rahmen-)Vertrag gelten auch dann, wenn sich die Parteien bei einer entsprechenden Einzelvereinbarung nicht nochmals auf diesen Vertrag beziehen. Im Falle von Widersprüchen und Lücken zwischen diesem Vertrag und Einzelvereinbarungen zur Produktion weiterer Inhalte haben die Bestimmungen dieses Vertrags stets Vorrang, es sei denn die Einzelvereinbarung bezieht sich explizit auf die Klausel dieses Vertrages, von der sie abweicht.

Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Partners ist ausgeschlossen, selbst wenn in Einzelkorrespondenz auf solche hingewiesen wird und Crocodile diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

Die inhaltlichen Anforderungen an die gemeinsam zu produzierenden Inhalte ergeben sich aus den jeweiligen Einzelvereinbarungen zu diesem Vertrag. Der Speaker verpflichtet sich die Anforderungen einzuhalten. Sämtliche der Anforderungen können ausschließlich einvernehmlich geändert werden.

Wir behalten uns vor, diese AGB zu ändern, insbesondere aufgrund einer Gesetzesänderung oder um eine bessere Funktionalität unserer Plattform zu ermöglichen. Änderungen dieser AGB werden an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse unter Beigefügung der Neufassung und Erklärung der Änderungen übermittelt. Die Änderungen gelten als vom Speaker akzeptiert, sofern er der Änderung nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, worauf wir den Speaker noch einmal ausdrücklich bei Übermittlung der Änderungen, also zu Beginn der Frist, hinweisen. Für die Ausübung des Widerspruchs genügt eine E-Mail an Crocodile (info@crocodile-health.com). Wir behalten uns vor im Falle des Widerspruchs die Mitgliedschaft des Speakers ordentlich zu kündigen.

§ 1.1 Abschluss einer Mitgliedschaft

Mit dem Abschluss einer Mitgliedschaft wird ein bindender Vertrag zwischen dem Speaker und Crocodile geschlossen. Die Bewerbung von Crocodile auf der Website/in der App stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Vertragsschluss/zum Abschluss einer Mitgliedschaft dar, sondern eine Aufforderung zur Beantragung einer Mitgliedschaft.

Eine Mitgliedschaft steht derzeit nur für Speaker zur Verfügung, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz bzw. Geschäftssitz haben (Vertragsgebiet).

Um einen Vertrag/eine Mitgliedschaft abzuschließen, muss der Speaker auf der Website von Crocodile in dem dafür vorgesehenen Formular unter „Registrieren“ eine Reihe von Angaben machen und Mitgliedschaft beantragen.

Vor Abschicken des Mitgliedschaftsantrages kann der Speaker die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion “ZURÜCK” oder der Schließen-Schaltfläche im Registrierungsformular den Registrierungsvorgang insgesamt abbrechen.

Der Speaker gibt durch das Anklicken des Buttons „Jetzt registrieren“ einen rechtsverbindlichen Mitgliedschaftsantrag für die Mitgliedschaft ab. Der Mitgliedschaftsantrag gilt als verbindliches Vertragsangebot zum Abschluss eines Vertrages. Das Vertragsangebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn durch den Speaker zuvor durch Markieren des Kästchens „Ich stimme der Geltung der AGB ausdrücklich zu.“ die Geltung dieser AGB akzeptiert und dadurch in den Antrag aufgenommen haben.

Crocodile wird den Zugang des Mitgliedschaftsantrages unverzüglich per E-Mail bestätigen. In dieser Bestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme Ihres Angebotes.

Die Annahme des Angebotes durch Crocodile erfolgt durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail.

Sollte Crocodile die Erbringung seiner Leistungen der Mitgliedschaft nicht möglich sein, sieht Crocodile von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Crocodile wird den Speaker darüber informieren.

Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

§ 2 Leistungserbringung

Die Inhalte werden durch den Speaker in Zusammenarbeit mit Crocodile erstellt. Der Speaker darf keine Unteraufträge erteilen.

Der Speaker

  • ist für die fachliche Ausgestaltung der Inhalte allein verantwortlich und wird diese im Vorfeld des Aufnahmetermins ausreichend vorbereiten. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung hat er die Anforderungen aus der Einzelvereinbarung zu beachten und einzuhalten;
  • stellt die für die Aufnahme der Inhalte erforderlichen (Praxis-)Räume, Verbrauchsmaterialien und Werkzeuge;
  • stellt sämtliche Informationen, insbesondere Texte, Daten, Bilder, Vorlagen und Logos zur Verfügung, die zur Erstellung der Speaker-Profil-Seite notwendig sind;
  • wird Crocodile ein Bild von ihm zur Verfügung stellen, um ihn als Autor vorstellen zu können;
  • verpflichtet sich gemeinsam mit Crocodile eine Videosequenz zu produzieren, die ihn als Speaker vorstellt;
  • erklärt sich einverstanden, mit Mitarbeitern von Crocodile zusammenzuarbeiten;
  • erklärt sich einverstanden, bei der Produktion der Inhalte die Crocodile-spezifischen Präsentationsformate und Unterlagen zu nutzen, die Crocodile dem Speaker kostenlos zur Verfügung stellt;
  • hat gegenüber den Angestellten von Crocodile keine Weisungsbefugnis;
  • leistet Crocodile im erforderlichen Maß Unterstützung bei der Produktion der Inhalte, auch wenn eine explizite Leistungsverpflichtung nicht in diesem Vertrag aufgeführt ist;
  • räumt Crocodile die Nutzungsrechte und Lizenzen gem. der §§ 5,6  ein, die zur Umsetzung der Verpflichtungen aus diesem Vertrage notwendig sind;
  • versichert, soweit er Crocodile Inhalte, Informationen, Texte, Daten, Bilder, Vorlagen, Logos, etc. zur Verwendung überlässt, zur Übergabe und Verwendung dieser berechtigt zu sein.

Crocodile

  • wird die Fokus-Seite des Speakers mit den Informationen ausgestalten, die der Speaker zur Verfügung stellt
  • ist für die technische Produktion der Inhalte verantwortlich (z. B. Aufnahme, Schnitt, etc.);
  • stellt dem Speaker alle zur Produktion der Inhalte erforderlichen technischen Mittel und Informationen zur Verfügung. Ausgenommen ist die Computer-Infrastruktur für Tätigkeiten des Speakers;
  • wird den Nutzern der Plattform – je nach vereinbarten Nutzungspaket – die mit dem Speaker produzierten Inhalte während der in diesem Vertrag vereinbarten Zeit zum Abruf über das Internet zur Verfügung stellen.

Die Parteien vereinbaren die für die Dreharbeiten erforderlichen Termine einvernehmlich nach Vertragsschluss.

Treten Meinungsverschiedenheiten über die künstlerische Gestaltung auf, hat Crocodile ein Letztentscheidungsrecht. Von diesem macht Crocodile aber nur Gebrauch, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist.

Treten Meinungsverschiedenheiten über inhaltliche Fragestellungen auf, hat der Speaker ein Letztentscheidungsrecht. Von diesem macht der Speaker aber nur Gebrauch, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist.

Der Speaker wird die Inhalte bis zur in der jeweiligen Einzelvereinbarung bestimmten Lieferfrist erstellen.

Der Speaker teilt Crocodile unverzüglich nach Vertragsschluss seine Steuernummer mit und legt ggf. einen Nachweis über seine Steuerbefreiung vor. Liegt keine Steuerbefreiung vor, bestätigt der Speaker hiermit, Rechnungen mit offenem Umsatzsteuerausweis erstellen zu dürfen. Ohne die Mitteilung dieser Information kann eine Gutschrift der Vergütung seitens Crocodile nicht erfolgen.

Der Speaker ist verpflichtet, Crocodile unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn (10) Werktagen, einen Entfall der Grundlage des gesonderten Steuerausweises und/oder eine Änderung seiner Steuernummer mitzuteilen. Die Mitteilung hat mindestens in Textform (E-Mail) zu erfolgen.

§ 3 Vergütung

Die Vergütung des Referenten kann auf zwei Arten erfolgen und wird je Einzelvereinbarung individuell zwischen den Parteien festgelegt.

§ 3.1 Vergütung durch Umsatzbeteiligung

Als Vergütung erhält der Speaker für die Leistung eine Beteiligung am Netto-Umsatz des allgemeinen Abonnements von Crocodile, die sich nach dem Erfolg der Inhalte auf Crocodile richtet. Als allgemeines Abonnement verstehen die Parteien das Abonnement für Einzelnutzer, in denen der Inhalt des Speakers abrufbar ist. Unter Netto-Umsatz verstehen die Parteien die Gesamt-Einnahmen aus dem allgemeinen Abonnement, abzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und abzüglich von Kosten, die direkt durch den jeweiligen „Verkauf“ eines allgemeinen Abonnements entstehen, wie z. B. Provisionen eines App-Stores, jedoch ohne Abzug allgemeiner Kosten, d. h. Kosten die unabhängig von dem jeweiligen „Einzelverkauf“ anfallen.

Klarstellend vereinbaren die Parteien, dass bei der Berechnung der Vergütung des Speakers sowohl die im Rahmen dieses Vertrages produzierten Inhalte selbst zählen, als auch die Arbeitsergebnisse, die dadurch entstehen, dass Crocodile die vertragsgegenständlichen Inhalte modifiziert, bearbeitet, übersetzt, anreichert und/oder in sonstiger Weise aufwertet und anpasst (vgl. § 6 dieser Vereinbarung).

Die Vergütung wird dabei aus der durch die Inhalte generierte Sehzeit kalkuliert.


Beteiligung am Netto-Umsatz des Abonnements = Netto-Umsatz des Abonnements * 20% * Beteiligung für Sehzeit


Erläuterung Beteiligung für Sehzeit: Summe der generierten Sehzeit durch die vertragsgegenständlichen Inhalte und Modifikationen hiervon / Gesamtsumme der auf Crocodile generierten Sehzeiten sämtlicher Inhalte und Modifikationen hiervon

Bzw. der relative Anteil der generierten Sehzeit durch die vertragsgegenständlichen Inhaltsobjekte an der Gesamtsumme der auf Crocodile generierten Sehzeit aller Inhaltsobjekte

Die Vergütung steht dem Speaker nur während der Vertragslaufzeit und max. während der Dauer der gesetzlichen Schutzfrist zu.

Die aus den Leistungen resultierende Vergütung wird von Crocodile quartalsweise abgerechnet. Sie wird spätestens bis 15 Tage nach dem jeweiligen Quartalsende für das vorangegangene Quartal berechnet und ist nach weiteren 30 Tagen zur Zahlung fällig. Der Speaker erklärt sich mit einer elektronischen Abrechnungs-/Gutschriftenstellung via E-Mail einverstanden.

Crocodile behält sich vor, die Vergütungsregelung bei maßgeblichen strukturellen und strategischen Entwicklungen in der Unternehmung anzupassen. Änderungen an der Vergütungsregelung sollen in solchen Fällen stets den Anspruch haben, den Speaker angemessen zum Erfolg seiner Inhalte auf Crocodile zu vergüten und eine gerechte Verteilung zwischen den Speakern zu ermöglichen.

Die Speaker werden in einem solchen Fall mind. 3 Monate vor einer Änderung informiert.

Sollte der Speaker nicht mit den Änderungen einverstanden sein, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die entsprechende Kündigung muss schriftlich und spätestens 8 Wochen vor dem kommunizierten Änderungsdatum der Vergütungsregelung erfolgen.

Crocodile verpflichtet sich, dem Speaker Nutzungsdaten im Zusammenhang mit dem Abruf und der Berechnung der Vergütung der vertragsgegenständlichen Inhalte zur Verfügung zu stellen, soweit dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist.

Der Speaker ist berechtigt, Abrechnungen von Crocodile in Bezug auf seine Vergütung auf eigene Kosten von einem öffentlich vereidigten Buch- oder Wirtschaftsprüfer oder einem sonst zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen überprüfen zu lassen (Buchprüfung). Bis zur Feststellung von Unkorrektheiten in der Abrechnung ist diese für beide Seiten verbindlich. Ergibt eine Buchprüfung eine Differenz von mehr als 7 % zuungunsten des Speakers, so trägt Crocodile die angemessenen Kosten der Buchprüfung. Nach Ablauf einer Einwendungsfrist von sechs Monaten nach Zugang der Abrechnung wird die Abrechnung für beide Teile dieses Vertrages endgültig unanfechtbar.

Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Speaker im Zahlungszeitpunkt der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder auf sie optiert hat und dies Crocodile bekannt ist.

Eine etwaige Versteuerung der Vergütung wird der Speaker selbst veranlassen.

Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Speakers gegen Crocodile aus diesem Vertrag und den unter diesem Vertrag fallenden Einzelvereinbarungen erfüllt, insbesondere auch die Mitwirkung an einem ggf. anzufertigen persönlichen Image-Video und an den Aufnahmen für Werbe- und Kommunikationszwecke. Die Kosten für die Herstellung des Image-Videos übernimmt Crocodile.

§ 3.2 Vergütung durch Einmalzahlung

Der Speaker erhält für die Leistungserbringung eine Einmalzahlung in einer individuell vereinbarten Höhe. Die Zahlung ist 30 Tage nach vollständiger Lieferung der geschuldeten Leistung zur Zahlung fällig. Der Speaker erklärt sich mit einer elektronischen Abrechnungs-/Gutschriftenerstellung via E-Mail einverstanden.

Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Speaker im Zahlungszeitpunkt der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder auf sie optiert hat und dies Crocodile bekannt ist.

Eine etwaige Versteuerung der Vergütung wird der Speaker selbst veranlassen.


Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Speakers gegen Crocodile aus diesem Vertrag und den unter diesem Vertrag fallenden Einzelvereinbarungen erfüllt, insbesondere auch die Mitwirkung an einem ggf. anzufertigen persönlichen Image-Video und an den Aufnahmen für Werbe- und Kommunikationszwecke. Die Kosten für die Herstellung des Image-Videos übernimmt Crocodile.

§ 4 Verschwiegenheit, Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen und Gegenständen

Der Speaker verpflichtet sich, über ihm im Laufe seiner Tätigkeit für Crocodile bekannt gewordene vertrauliche Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht, soweit ein berechtigtes Interesse an einer Offenbarung besteht. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere alle Informationen, die ihnen im Rahmen und zum Zweck dieses Vertrages bekannt geworden sind und den Parteien nicht vorher bekannt waren oder später ohne Verletzung einer Verschwiegenheitsverpflichtung bekannt werden. Diese Schweigepflicht besteht auch noch für weitere fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Unterlagen und Gegenstände, die der Speaker im Rahmen der Zusammenarbeit von Crocodile erhalten hat, sind von ihm sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufzubewahren. Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind die Unterlagen und Gegenstände an Crocodile zurückzugeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.

§ 5 Verwendung der Arbeitsergebnisse

„Arbeitsergebnisse“ sind alle durch die Tätigkeit des Speakers im Zusammenhang mit diesem Vertrag und der Produktion der vertragsgegenständlichen Inhalte entstandenen und erzielten Erfindungen, Schöpfungen oder sonstigen Ergebnisse, unabhängig davon, ob die Arbeitsergebnisse schutzfähig sind oder nicht. Arbeitsergebnisse sind insbesondere sämtliche Werke, Videos, Inhalte, Zeichnungen, Pläne, Skizzen und plastische Darstellungen sowie entstandene körperlich festgehaltene Ideen, Berichte, Darstellungen wissenschaftlicher oder medizinischer Art.

An den unter diesem Vertrag erstellten Arbeitsergebnissen erwirbt Crocodile vom Speaker das ausschließliche, unwiderrufliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, sich auf alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten erstreckende Nutzungsrecht, insbesondere das uneingeschränkte Recht, die Arbeitsergebnisse auf der Website von Crocodile, der App von Crocodile, auf anderen digitalen Plattformen, sowie in anderen Kanälen zu Lehr-, aber auch zu Werbe- und Kommunikationszwecken zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, vorzuführen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zur Verfügung zu stellen und unterzulizenzieren. Crocodile ist zudem berechtigt die Arbeitsergebnisse zu bearbeiten, umzugestalten und zu verwerten. Die Rechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung der Arbeitsergebnisse und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Werken.

Der Speaker räumt Crocodile das Eigentumsrecht an den Arbeitsergebnissen ein, für die ein solches Recht begründet und übertragen werden kann.

Die Rechte gehen auf Crocodile im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Entstehung über, also mit der Entstehung der Arbeitsergebnisse.

Zieht der Speaker zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird er deren Urhebernutzungsrechte für Crocodile zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf Crocodile übertragen. Crocodile ist berechtigt, Einsicht in die mit Dritten geschlossenen Verträge, die zur Erfüllung dieses Vertrags und der Auftragserteilungen nötig sind, zu nehmen.

Die Parteien sind sich einig, dass keine Verpflichtung zur Verwertung der Arbeitsergebnisse besteht. Ein dem Speaker nach § 41 UrhG zustehendes Rückrufsrecht wegen Nichtausübung des jeweils übertragenen Nutzungsrechtes ist für die Dauer von fünf Jahren ab dessen Übertragung ausgeschlossen.

Der Speaker verpflichtet sich, bei der Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens Crocodiles (Textform ausreichend) keine Werke oder Leistungen zu verwenden, an denen Schutzrechte Dritter bestehen oder bestehen können.

Der Speaker gestattet Crocodile den Speaker namentlich und medial als ein Autor der Arbeitsergebnisse zu nennen.

§ 6 Bestehende Komponenten/Werke

Der Speaker darf bereits vor Vertragsbeginn bestehende und/oder durch ihn während der Vertragslaufzeit außerhalb des Anwendungsbereichs dieses Vertrages entwickelte Werke (z. B. Präsentationen, Bilder oder Diagramme), sonstige Urheberrechte oder sonstige ungeschützte Kenntnisse (Know-how) (alles im Folgenden „bestehende Komponenten“ genannt) in seine Leistungen einbeziehen.

Der Speaker räumt Crocodile an den bestehenden Komponenten ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, sich auf alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten erstreckendes und unterlizenzierbares, kostenloses Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Nutzung der vom Speaker für Crocodile in diesem Rahmen erstellten Arbeitsergebnissen erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere das uneingeschränkte Recht, die bestehenden Komponenten auf der Website von Crocodile, der App von Crocodile, auf anderen digitalen Plattformen, sowie in anderen Kanälen zu Lehr-, aber auch zu Werbe- und Kommunikationszwecken zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, vorzuführen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zur Verfügung zu stellen und unterzulizenzieren. Crocodile ist zudem berechtigt die bestehenden Komponenten zu bearbeiten, umzugestalten und zu verwerten.

Klarstellend vereinbaren die Parteien, dass der Speaker die bestehenden Komponenten selbst weiter frei für sämtliche Zwecke verwenden darf.

§ 7 Marken, Kennzeichen, Logos und Namen des Speakers

Sofern die Inhalte oder die sonstige Informationen den Namen, die Kennzeichen, die Marken, die Logos oder sonstige Schutzrechte des Speakers (die "Marken") enthalten sollten, ist Crocodile berechtigt, die Marken während der Dauer dieses Vertrages für die Erfüllung des Vertragszwecks zu verwenden.

§ 8 Vertragsdauer und Kündigung

Dieser Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt fünf Jahre. Danach kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Auftrag gilt seitens des Speakers als erfüllt, wenn die geforderten Leistungen/Lieferungen erbracht wurden. Die Mindestvertagslaufzeit bezieht sich zudem auch auf jede Einzelvereinbarung, sodass das Nutzungsrecht nach Übergabe der Inhalte für diese Dauer gewährleistet ist.

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Mit Vertragsbeendigung werden die Inhalte, die direkt auf den gelieferten Arbeitsergebnissen beruhen, aus Crocodile entfernt. Sollte die Vergütung durch eine Einmalzahlung gemäß § 3.2 erfolgt sein, besteht ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen und ist von der Vertragsdauer als unabhängig zu sehen. In diesem Falle müssen die Inhalte nicht aus Crocodile entfernt werden.

§ 9 Haftung

Für die in den Inhalten kommunizierten Informationen haftet der Speaker. Auch wenn die Nutzungsrechte beim Crocodile liegen, so kann Crocodile nicht die inhaltliche Qualität ausreichend beurteilen, um eine Haftung übernehmen zu können.

Der Speaker versichert und steht dafür ein, dass er Inhaber der Schutzrechte sämtlicher Arbeitsergebnisse ist, die er zur Vertragserfüllung verwendet und in der vertragsgegenständlichen Form frei über sie verfügen kann. Falls dem Speaker bekannt werden sollte, dass an irgendwelchen Bestandteilen der vertragsgegenständlichen Inhalten Rechte Dritter bestehen, so hat er Crocodile hierauf unverzüglich hinzuweisen.

§ 10 Freistellung

Der Speaker wird Crocodile auf erstes Anfordern von sämtlichen Schäden, Ansprüchen, Aufwendungen und sämtlichen damit zusammenhängenden Kosten, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, freistellen, die auf einer Verletzung der Rechte von Dritten durch die Leistungen des Speakers entstehen.

Crocodile wird den Speaker unverzüglich über eine solche Inanspruchnahme Dritter informieren.

Crocodile ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sich gegen Ansprüche Dritter zu verteidigen oder seine Rechte zu verfolgen.

Der Speaker ist verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne von § 9 dieses Vertrags unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und Crocodile die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.

§11 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von Crocodile, Gerichtsstand ist Paderborn. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht , unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Die Bestimmungen des Wiener UN Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) werden ausgeschlossen.

§12 Nebenabreden und salvatorische Klausel

Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail ausreichend). Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages.