Alignerschienen funktionieren nur dann als weitgehend vollwertige Alternative zu Multibracketapparaturen, wenn auf die Zähne Attachments aufgeklebt werden können. Wenn man das NICHT macht, dann vergibt man sich eine Menge an Möglichkeiten, die die Alignertechnik so wertvoll und so sinnvoll machen. Der Gesetzgeber hat hier, zumindest für die Bundesrepublik Deutschland im Gesetz zur Ausübung der Zahnheilkunde, aktuellste Fassung vom 19.5.2020 festgelegt, dass in der Kieferorthopädie an zahnmedizinische Fachangestellte viele interessante praktische Aufgaben am Patienten verantwortungsvoll delegiert werden dürfen. Einzelne Arbeitsschritte betreffen auch das Anbringen und das Entfernen von orthodontischen Attachments im Zusammenhang der Alignertherapie.