Das RDG bzw. das Reinigungs- und Desinfektionsgerät ist ein riesiger Vorteil für die Praxis. Nicht nur die Nettoarbeitszeit der MitarbeiterInnen während einer Behandlung kann sich durch dessen Einsatz erhöhen. Vor allen Dingen gilt aus rechtlicher Perspektive auf die Verwendung des RDG ein besonderes Augenmerk zu richten.