Am 13. September 2022 erfolgte die Bestätigung des Bundesarbeitsgerichts, dass die gesamte Arbeitszeiterfassung für Arbeitnehmer verbindlich ist. Mit welchen Verpflichtungen für den Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer ist dieser Beschluss verbunden? In den folgenden 7 Punkten gehe ich auf diese Frage näher ein.