Inhalt dieser Fortbildung ist die verbindliche Arbeitszeiterfassung für Arbeitnehmer, die seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 besteht. Dabei wird speziell auf die Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingegangen. Die Einzelheiten dieser Verordnung werden tiefgehend in sieben Punkten beleuchtet und erläutert. In kurzweiliger und effizienter Form wird es ermöglicht, diese Rechtsmaterie und die damit verbundenen Herausforderungen zu verstehen und zu bewältigen.