Wir haben in Deutschland ein zweigeteiltes Gebührensystem. Zum einen diejenigen Leistungen die nach dem Bundesmantelvertrag Zahnärzte (Kurz: BEMA) bei den gesetzlich versicherten Patienten abgerechnet werden. Und zum anderen für die privat versicherten Patienten die GOZ respektive Einzelleistungen aus der GOÄ. Es ist daher sehr sinnvoll sich einmal grundlegend Gedanken zu machen, wann welches dieser Gebührensysteme zum Tragen kommt. Vom Grundsatz ist es so, dass in Deutschland nach der GOZ berechnet wird, sofern nicht anderweitig Sonderparagraphen existieren. Der BEMA ergibt sich aus einem solchen Sonderparagraphen. Ich möchte mit Ihnen einige grundsätzliche Gedanken zur Abrechnung im System zur gesetzlichen Krankenversicherung entwickeln.