Seit dem 1.7.2021 hat sich in der gesetzlichen Krankenkassenversicherung die Parodontitis-Behandlungsstrecke grundlegend geändert. Die Basis der Zahnmedizin ist die Parodontitisbehandlung, denn nur bei stabilem Fundament einschließlich Knochen und Zahnhalteapparat kann ein Zahnersatz geplant werden. Um Sie auf die Arbeit mit der neuen Verordnung vorzubereiten, wird diese Fortbildung einige Musterfälle präsentieren und erläutern.