Wissenswertes rund um die Berechnung der Schleimhautlappenplastiken nach GOÄ 2381/2382

Die GOÄ Nr. 2381 & 2382 - die einfache und schwierige Hautlappenplastik. Haben Sie diese Gebührennummer schonmal berechnet? Hatten Sie Auseinandersetzungen mit der PKV? Das würde mich nicht wundern, denn kaum eine Nummer aus der GOÄ ist dermaßen streitbehaftet wie diese Position. Da es sich bei der Schleimhautlappenplastik aber um eine durchaus nicht seltene Behandlungsmaßnahme handelt, die zum Leistungsumfang der Zahnärzteschaft gehört, wollen wir uns im Kurs mit genau dieser Gebührennummer näher beschäftigen. Wir wollen dabei klären, in welchen Fällen diese Nummer berechnet werden kann und wie das getan werden sollte.

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Dr. Dr. Alexander Raff
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