AGB
Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (AGB) für MARKET-SPEAKER

Präambel

Crocodile betreibt eine digitale Fortbildungs-Plattform für Zahnärzte, Mitarbeiter und als Lösung für die gesamte Praxis. Auf dieser Plattform bietet Crocodile u. a. intensive und interaktive Onlinekurse, interessante und interaktive Inhaltsformate, sowie ein Praxis-Dashboard für die digitale und zentrale Organisation der Fortbildung der Mitarbeiter einer Praxis an.

Der Speaker ist im Bereich der Zahnmedizin tätig und ein anerkannter Experte auf dem Gebiet.

Daher hat Crocodile ein Interesse an der Nutzung von fachlichen Inhalten des Speakers auf dem MARKET von Crocodile. So will Crocodile sein Bildungsangebot an seine Nutzer erweitern. Der Speaker hingegen hat ein Interesse daran, eine etwaige anteilige Vergütung für den Verkauf oder Vermietung seiner Inhalte zu erhalten, oder allgemein die Reichweite von Crocodile zur Veröffentlichung eigener Inhalte zu nutzen.

Hierfür vereinbaren die Parteien die folgende Kooperation.

§ 1 Regelungsumfang und Tätigkeit

Vertragsgegenstand ist die Festlegung von Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der Parteien bei der Bereitstellung von fachlichen Inhalten des Speakers, welche von Crocodile insbesondere auf seiner Website und in seiner App im Wege des kostenlosen Streams, Verkaufs oder auf dem Wege der befristeten Zuverfügungstellung (Miete), oder über die Teilnahme an lokalen Veranstaltungen den (ggf. ausgewählten) Nutzern angeboten werden können. Auf welche Art die gegebenen Inhalte eingebunden werden sollen, wird unter den Parteien individuell je Inhalt in Einzelvereinbarungen bestimmt. Die Art und Weise der Zusammenarbeit wird ferner über verschiedene Mitgliedschaften festgehalten.

Dieser (Rahmen-)Vertrag gilt für alle Verträge zwischen Crocodile und dem Speaker, soweit diese die Bereitstellung von fachlichen Inhalten des Speakers zum Gegenstand haben, soweit die Parteien nichts abweichendes im Einzelfall vereinbaren. Die Vereinbarungen aus diesem (Rahmen-)Vertrag gelten auch dann, wenn sich die Parteien bei einer entsprechenden Einzelvereinbarung nicht explizit auf diese Vereinbarung beziehen. Im Falle von Widersprüchen und Lücken zwischen diesem Vertrag und Einzelvereinbarungen zur Zuverfügungstellung weiterer Inhalte haben die Bestimmungen dieses Vertrags stets Vorrang vor den Bestimmungen der Einzelvereinbarung, es sei denn die Einzelvereinbarung bezieht sich explizit auf die Klausel dieses Vertrages, von der sie abweicht.

Wir behalten uns vor, diese AGB und die Regelungen zu den Mitgliedschaften (vgl. Ziff. 2 dieser AGB und die genaue Beschreibung der Mitgliedschaften unter: https://www.crocodile-health.com/market-plans) zu ändern (für Preisänderungen gilt ausschließlich Ziff. 6), insbesondere aufgrund einer Gesetzesänderung oder um eine bessere Funktionalität unserer Plattform zu ermöglichen. Änderungen dieser AGB werden an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse unter Beigefügung der Neufassung und Erklärung der Änderungen übermittelt. Die Änderungen gelten als vom Speaker akzeptiert, sofern er der Änderung nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, worauf wir den Speaker noch einmal ausdrücklich bei Übermittlung der Änderungen, also zu Beginn der Frist, hinweisen. Für die Ausübung des Widerspruchs genügt eine E-Mail an Crocodile (info@crocodile-health.com). Wir behalten uns vor im Falle des Wiederspruchs die Mitgliedschaft des Speakers ordentlich zu kündigen.

§ 2 Abschluss und Änderung einer Mitgliedschaft

Mit dem Abschluss einer Mitgliedschaft wird ein bindender Vertrag zwischen dem Speaker und Crocodile geschlossen. Die Bewerbung von Crocodile auf der Website/in der App stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Vertragsschluss/zum Abschluss einer Mitgliedschaft dar, sondern eine Aufforderung zur Beantragung einer Mitgliedschaft.

Eine Mitgliedschaft steht derzeit nur für Speaker zur Verfügung, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz bzw. Geschäftssitz haben (Vertragsgebiet).

Um einen Vertrag/eine Mitgliedschaft abzuschließen, muss der Speaker auf der Website von Crocodile in dem dafür vorgesehenen Formular unter „Registrieren“ eine Reihe von Angaben machen, sowie eine Mitgliedschaft, die zum Teil kostenpflichtig sind, beantragen. Der Speaker kann im Registrierungsvorgang zwischen verschiedenen Mitgliedschaften wählen.

Vor Abschicken des Mitgliedschaftsantrages bzw. einer Änderung einer Mitgliedschaft kann der Speaker die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion “ZURÜCK” oder der Schließen-Schaltfläche im Bestellformular den Bestellvorgang insgesamt abbrechen.

Der Speaker gibt durch das Anklicken des Buttons „Jetzt Zahlungspflichtig bestellen“ einen rechtsverbindlichen Mitgliedschaftsantrag/Änderungsantrag für die ausgewählte Mitgliedschaft ab. Der Mitgliedschaftsantrag gilt als verbindliches Vertragsangebot zum Abschluss eines Vertrages. Das Vertragsangebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn durch den Speaker zuvor durch Markieren des Kästchens „Ich stimme der Geltung der AGB ausdrücklich zu.“ die Geltung dieser AGB akzeptiert und dadurch in den Antrag aufgenommen haben.

Crocodile wird den Zugang des Mitgliedschaftsantrages unverzüglich per E-Mail bestätigen. In dieser Bestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme Ihres Angebotes.

Die Annahme des Angebotes durch Crocodile erfolgt durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail.

Sollte Crocodile die Erbringung unserer Leistungen der beantragten Mitgliedschaft nicht möglich sein, sieht Crocodile von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Crocodile wird den Speaker darüber informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

§ 3 Mitgliedschaften

Der Zugang zu Crocodile bzw. die Nutzung der Dienstleistung erfolgt nach Abschluss einer Mitgliedschaft. Es stehen verschiedene kostenfreie und kostenpflichtige Mitgliedschaften zur Verfügung.

Die einzelnen Mitgliedschaften können sich in den darin enthaltenen Funktionalitäten unterscheiden. Eine genaue Beschreibung wie sich die Mitgliedschaften unterscheiden und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit der Speaker einzelne Mitgliedschaften abschließen kann, können unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.crocodile-health.com/market-plans. Die dort aufgeführten Beschreibungen und Voraussetzungen gelten ergänzend zu diesen AGB.

§ 4 Leistungserbringung

Der Speaker liefert Crocodile die Inhalte in elektronischer Form und überträgt daran die Nutzungsrechte gem. dieser Vereinbarung.

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur unmittelbaren gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten, oder vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten.

Der Speaker übergibt Crocodile die Inhalte bis zur in dem jeweiligen Einzelvertrag bestimmten Lieferfrist. Sollten die geforderten Leistungen nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt erbracht werden, gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere behält sich Crocodile den Rücktritt von dem Einzelvertrag, als auch von diesem Vertrag vor.

Der Speaker

- ist für die fachliche Ausgestaltung der Inhalte allein verantwortlich;

- stellt sämtliche Informationen, insbesondere Videos, Texte, Daten, Bilder, Vorlagen und Logos zur Verfügung, die zur Erstellung einer Speaker-, oder Inhaltsdetail-Seite notwendig sind.

- hat gegenüber den Angestellten von Crocodile keine Weisungsbefugnis;

- leistet Crocodile im erforderlichen Maß Unterstützung bei der Umsetzung dieses Vertrages, auch wenn eine explizite Leistungsverpflichtung nicht in diesem Vertrag aufgeführt ist;

- räumt Crocodile sämtliche Nutzungsrechte und Lizenzen ein, die zur Umsetzung der Verpflichtungen aus diesem Vertrage notwendig sind, auch wenn dies nicht explizit in diesem Vertrage geregelt ist;

- versichert, dass er, soweit er Crocodile Inhalte, Informationen, Texte, Daten, Videos, Bilder, Vorlagen, Logos, etc. zur Verwendung überlässt, zur Übergabe und Verwendung dieser berechtigt zu sein.

- verantwortet die ordnungsgemäße Durchfürhung einer etwaigen angebotenen Veranstaltung

- trägt dafür sorge dass die für die Leistungerbringung in Bezug auf den Verkauf der Teilnahme an lokalen Veranstaltung unter strengsten Datenschutzvoraussetzungen stattfindet und übermittelte Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet werden.

Der Speaker teilt Crocodile unverzüglich nach Vertragsschluss seine Steuernummer mit und legt ggf. einen Nachweis über seine Steuerbefreiung vor. Liegt keine Steuerbefreiung vor, bestätigt der Speaker hiermit, Rechnungen mit offenem Umsatzsteuerausweis erstellen zu dürfen. Ohne die Mitteilung dieser Information kann eine Gutschrift einer etwaigen Vergütung seitens Crocodile nicht erfolgen.

Der Speaker ist verpflichtet, Crocodile unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn (10) Werktagen, einen Entfall der Grundlage des gesonderten Steuerausweises und/oder eine Änderung seiner Steuernummer mitzuteilen. Die Mitteilung hat mindestens in Textform (E-Mail) zu erfolgen.

§ 5. Preise und Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot

Die Preise unserer Mitgliedschaften verstehen sich brutto, d. h. inklusiv der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

Für die Dauer des Mitgliedschaft ist vom Speaker als Gegenleistung für die Nutzung der Plattform und Dienstleistung monatlich im Voraus fällige Nutzungsgebühr zu entrichten, es sei denn der Speaker hat lediglich eine kostenlose Mitgliedschaft (vgl. Ziff. 3 dieser AGB).

Die Höhe der Nutzungsgebühr für die Mitgliedschaften unterscheidet sich je nach der ausgewählten Mitgliedschaft. Die genaue Höhe der zu zahlenden Gebühr kann vor und nach Vertragsschluss auf der Seite https://www.crocodile-health.com/market-plans entnommen werden. Die dort aufgeführten Angaben gelten ergänzend zu diesen AGB.

Für die Zahlung der Nutzungsgebühr werden verschiedene Zahlungsarten akzeptiert. Eine genauere Auflistung der akzeptierten Zahlungsarten kann der Seite https://www.crocodile-health.com/zahlungsarten entnommen werden. Die Nutzungsgebühr wird beim Speaker über die gewählte Zahlungsart abgerechnet. Wählt der Speaker eine Zahlungsart, die von einem externen Zahlungsdienstleister angeboten wird, so gelten die AGB des jeweiligen Dienstleisters ergänzend.

Verbindungkosten, insbesondere für Dienste eines Internetproviders sind nicht in der Nutzungsgebühr enthalten. Für die Schaffung einer entsprechender Anbindung und die hierfür anfallenden Kosten ist der Speaker ausschließlich selbst verantwortlich.

Die Nutzungsgebühren sind jeweils sofort zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes fällig und ohne Abzug bis zum 3. Werktag des neuen Abrechnungszeitraumes zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Speaker - auch ohne gesonderte Mahnung - in Zahlungsverzug. Während des Verzuges oder im Falle der Stundung hat der Speaker die Geldschuld in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Bei Zahlungsverzug erhebt Crocodile für Mahnungen eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 €. Dies gilt nicht für die Erstmahnung.

Dem Speaker stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der Anspruch des Speakers rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von Crocodile anerkannt oder zur Entscheidung reif ist. Gegenansprüche, die der Speaker zur Leistungsverweigerung i. S. v. § 320 BGB berechtigen, sind ebenfalls von dem Verbot ausgenommen. Der Speaker ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Gerät der Speaker in Zahlungsverzug, sind noch ausstehende vertragsmäßige Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.

§ 6. Preisanpassung

Crocodile wird die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für die Beschaffung von Energie oder die Produktions- und Lizenzierungskosten unserer Inhalte, die Kosten für die technische Bereitstellung und die Verbreitung unserer Plattform, die Kosten unseres Kundendienstes und andere Kosten des Verkaufs (z. B. Bezahlung, Marketing), die allgemeinen Verwaltungs- und andere Gemeinkosten (z. B. Miete, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, IT-Systeme, Energie) oder staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der filmwirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Strombezugskosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Lizenzierungskosten der Inhalte, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z.B. der Strombezugskosten, sind von Crocodile die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Crocodile wird bei der Ausübung nach billigen Ermessen die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Speaker ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Alle Preisänderungen gelten frühestens 30 Tage nach Bekanntgabe an den Speaker. Der Speaker kann jederzeit seine Mitgliedschaft während der Kündigungsfrist kündigen, um eine Preiserhöhung zu vermeiden.

§ 7 Vergütung

Die Vergütung des Speakers ist von der Art und Weise abhängig, wie die gelieferten Inhalte auf Crocodile eingebunden werden.

§ 7.1 Vergütung bei Zuverfügungstellung zum kostenlosen Abruf

Sollten die Inhalte kostenlos bei Crocodile eingebunden werden, erhält der Speaker keine entgeltliche Vergütung. Die Zuverfügungstellung der Inhalte und alle Ansprüche des Speakers gegen Crocodile aus diesem Vertrag und den unter diesem Vertrag fallenden Einzelverträge sind dadurch abgegolten, dass durch die Veröffentlichung der Inhalte ein Zugriff auf die mediale Reichweite von Crocodile besteht.

§ 7.2 Vergütung bei Verkauf und kostenpflichtigen Zuverfügungstellung als Stream (Miete)

Sollten die Inhalte zum Verkauf, oder Miete angeboten werden, gilt folgende Regelung. Als Vergütung erhält der Speaker für die Leistung eine Beteiligung an den Netto-Verkaufserlösen bzw. den Netto-Vermieterlösen (Gesamt-Einnahmen abzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und abzüglich von Kosten, die durch den jeweiligen Verkauf bzw. aus der Vermietung entstehen, wie z. B. Provisionen eines App-Stores, Transaktionsgebühren von Zahlungsdienstleistern, jedoch ohne Abzug allgemeiner Kosten, d. h. Kosten die unabhängig von dem jeweiligen Einzelverkauf bzw. Vermietung anfallen) von Crocodile, die aus den jeweiligen Verkäufen bzw. Vermietungen der unter diesem Rahmenvertrag fallenden Inhalte resultieren. Aus den Netto‑Verkaufserlösen bzw. den Netto-Vermieterlösen, erhält der Speaker 80% als Vergütung. Die Vergütung bezieht sich auf Inhalte, an denen der Speaker alleiniger Rechtegeber ist. Müssen zur vertragsgemäßen Benutzung der vertragsgegenständlichen Inhalte die Rechte weiterer Rechtegeber eingeholt werden, so verringert sich die Umsatzbeteiligung des Speakers auf den entsprechenden Bruchteil. Die Umsatzbeteiligung steht dem Speaker nur während der Vertragslaufzeit und maximal während der Dauer der gesetzlichen Schutzfrist zu.

20% der Netto-Verkaufserlöse bzw. Netto-Vermieterlöse erhält Crocodile.

Der Verkaufspreis zu dem der jeweilige Inhalt auf der Plattform von Crocodile angeboten wird, wird initial gemeinsam mit dem Speaker definiert. Werden die Inhalte vermietet, so wird der Mietpreis und die Dauer der Vermietung an die Endkunden initial gemeinsam mit dem Speaker definiert. Eine Änderung des Verkaufs- bzw. Mietpreises darf nur in Absprache mit dem Speaker erfolgen. Eine Absprache per E-Mail ist dabei ausreichend.

Die aus den Leistungen resultierende Umsatzbeteiligung, wird spätestens bis 15 Tage nach dem jeweiligen Quartalsende für das vorangegangene Quartal kalkuliert und ist nach weiteren 30 Tagen zur Zahlung fällig gutgeschrieben.

Crocodile verpflichtet sich, dem Speaker Nutzungsdaten im Zusammenhang mit den Verkäufen bzw. den Vermietungen der vertragsgegenständlichen Inhalte zur Verfügung zu stellen, soweit dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist.

Der Speaker ist berechtigt, Abrechnungen von Crocodile in Bezug auf seine Vergütung auf eigene Kosten von einem öffentlich vereidigten Buch- oder Wirtschaftsprüfer oder einem sonst zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen überprüfen zu lassen (Buchprüfung). Bis zur Feststellung von Unkorrektheiten in der Abrechnung ist diese für beide Seiten verbindlich. Ergibt eine Buchprüfung eine Differenz mehr als 7 % zuungunsten des Speakers, so trägt Crocodile die angemessenen Kosten der Buchprüfung. Nach Ablauf einer Einwendungsfrist von sechs Monaten nach Zugang der Abrechnung wird die Abrechnung für beide Teile dieses Vertrages endgültig unanfechtbar.

Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Speaker im Zahlungszeitpunkt der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder auf sie optiert hat und dies Crocodile bekannt ist.

Eine etwaige Versteuerung der Vergütung wird der Speaker selbst veranlassen.

Der Speaker erklärt sich mit einer elektronischen Abrechnungs-/Gutschriftenstellung via E-Mail einverstanden.

Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Speakers gegen Crocodile aus diesem Vertrag und den unter diesem Vertrag fallenden Einzelverträge erfüllt.

§ 7.3 Vergütung bei Verkauf von kostenpflichtigen lokalen Veranstaltungen

Sollte die kostenpflichtige Teilnahme an einem Veranstaltungen angeboten werden, gilt folgende Regelung. Als Vergütung erhält der Speaker der Speaker als Vergütung eine Beteiligung an den Netto-Verkaufserlösen (Gesamt-Einnahmen abzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und abzüglich von Kosten, die durch den jeweiligen Verkauf entstehen, wie z. B. Provisionen eines App-Stores, Transaktionsgebühren von Zahlungsdienstleistern, jedoch ohne Abzug allgemeiner Kosten, d. h. Kosten die unabhängig von dem jeweiligen Verkauf) von Crocodile, die aus den jeweiligen Verkäufen der unter diesem Rahmenvertrag fallenden Veranstaltungen resultieren. Aus den Netto‑Verkaufserlösen, erhält der Speaker 90% als Vergütung. Die Umsatzbeteiligung steht dem Speaker nur während der Vertragslaufzeit und maximal während der Dauer der gesetzlichen Schutzfrist zu.

10% der Netto-Verkaufserlöse erhält Crocodile.

Der Verkaufspreis zu dem das jeweilige Veranstaltung auf der Plattform von Crocodile angeboten wird, wird initial gemeinsam mit dem Speaker definiert. Eine Änderung des Verkaufs- bzw. Mietpreises darf nur in Absprache mit dem Speaker erfolgen. Eine Absprache per E-Mail ist dabei ausreichend.

Die aus den Leistungen resultierende Umsatzbeteiligung, wird spätestens bis 15 Tage nach dem jeweiligen Quartalsende für das vorangegangene Quartal kalkuliert und ist nach weiteren 30 Tagen zur Zahlung fällig gutgeschrieben.

Crocodile verpflichtet sich, dem Speaker Nutzungsdaten im Zusammenhang mit den Verkäufen der vertragsgegenständlichen Inhalte zur Verfügung zu stellen, soweit dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist.

Der Speaker ist berechtigt, Abrechnungen von Crocodile in Bezug auf seine Vergütung auf eigene Kosten von einem öffentlich vereidigten Buch- oder Wirtschaftsprüfer oder einem sonst zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen überprüfen zu lassen (Buchprüfung). Bis zur Feststellung von Unkorrektheiten in der Abrechnung ist diese für beide Seiten verbindlich. Ergibt eine Buchprüfung eine Differenz mehr als 7 % zuungunsten des Speakers, so trägt Crocodile die angemessenen Kosten der Buchprüfung. Nach Ablauf einer Einwendungsfrist von sechs Monaten nach Zugang der Abrechnung wird die Abrechnung für beide Teile dieses Vertrages endgültig unanfechtbar.

Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Speaker im Zahlungszeitpunkt der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder auf sie optiert hat und dies Crocodile bekannt ist.

Eine etwaige Versteuerung der Vergütung wird der Speaker selbst veranlassen.

Der Speaker erklärt sich mit einer elektronischen Abrechnungs-/Gutschriftenstellung via E-Mail einverstanden.

Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Speakers gegen Crocodile aus diesem Vertrag und den unter diesem Vertrag fallenden Einzelverträge erfüllt.

§ 8 Verschwiegenheit, Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen und Gegenständen

Der Speaker verpflichtet sich, über ihm im Laufe seiner Tätigkeit für Crocodile bekannt gewordene vertrauliche Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht, soweit ein berechtigtes Interesse an einer Offenbarung besteht.

Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere alle Informationen, die ihnen im Rahmen und zum Zweck dieses Vertrages bekannt geworden sind und den Parteien nicht vorher bekannt waren oder später ohne Verletzung einer Verschwiegenheitsverpflichtung bekannt werden. Diese Schweigepflicht besteht auch noch für weitere fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Unterlagen und Gegenstände, die der Speaker im Rahmen der Zusammenarbeit von Crocodile erhalten hat, sind von ihm sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufzubewahren. Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind die Unterlagen und Gegenstände an Crocodile zurückzugeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.

§ 9 Verwendung der Arbeitsergebnisse und Rechtseinräumung

Alle vom Speaker bisher und künftig im Rahmen dieses Vertrages erstellten und übergebenen vertragsgegenständlichen Inhalte und die damit verbundenen Verwendungsrechte, werden hiermit umfassend für Crocodile gewährt, soweit sie nicht schon von Gesetzes wegen auf sie übergegangen sind.

Der Speaker räumt Crocodile hiermit das nicht ausschließliche Recht ein, die Inhalte umfassend, auch mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung, zu nutzen und zu verwerten. Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere die Möglichkeit zur Einbindung innerhalb Online-Dienste, Apps und Websites, insbesondere zum Abruf im Wege des Streamings über die Plattform von Crocodile, ggf. zur Überlassung der Inhalte an die Nutzer für einen festgelegten Zeitraum gegen Entgelt (Miete), oder ggf. die Zuverfügungstellung zum Verkauf der Inhalte, im Wege des Downloads und zur dauerhaften Speicherung der Nutzer. Die Nutzer können die Inhalte insbesondere auf der Website oder der App von Crocodile streamen, aber auch herunterladen, um sie „offline“ anzusehen, dies aber nur in Verbindung mit der App. Die Rechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung der Inhalte, eine Benutzung in Verbindung mit anderen Werken und die Nutzung für Werbe- und Kommunikationszwecke.

Die Parteien sind sich einig, dass keine Verpflichtung zur Verwertung und Ausübung der Nutzungsrechte besteht. Ein dem Speaker nach § 41 UrhG zustehendes Rückrufsrecht wegen Nichtausübung des jeweils übertragenen Nutzungsrechtes ist für die Dauer von fünf Jahren ab dessen Übertragung ausgeschlossen.

Der Speaker behält stets die Urheberpersönlichkeitsrechte, insbesondere das Recht als Urheber genannt zu werden.

Irgendeine Pflicht seitens Crocodile zur Begründung, Ausübung, Aufrechterhaltung oder Verteidigung von Schutzrechten an den Arbeitsergebnissen ist mit der Rechtsübertragung nicht verbunden.

Der Speaker verpflichtet sich, bei der Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten ohne vorgängige schriftliche Zustimmung seitens Crocodiles keine Werke oder Leistungen zu verwenden, an denen Schutzrechte Dritter bestehen oder bestehen können. Schadensersatz, sowie die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bleiben vorbehalten.

Der Speaker gestattet Crocodile den Speaker namentlich und medial als ein Autor der Leistung zu nennen.

Crocodile ist berechtigt, im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages – insbesondere zum Zwecke der Eigenwerbung und auf der vertragsgegenständlichen Website selbst – den Titel der vertragsgegenständlichen Inhalte und Abbildungen hieraus, sowie Namen/Kennzeichen/Logos und Abbildungen des Speakers und der sonstigen Darsteller, soweit der Speaker über solche Rechte verfügen kann, sowie des Speakers unentgeltlich zu benutzen, soweit der Speaker über solche Rechte verfügen kann.

§ 10 Marken, Kennzeichen, Logos und Namen des Speakers

Sofern die Inhalte oder die sonstige Informationen den Namen, die Kennzeichen, die Marken, die Logos oder sonstige Schutzrechte des Speakers (die "Marken") enthalten sollten, ist Crocodile berechtigt, die Marken während der Dauer dieses Vertrages für die Erfüllung des Vertragszwecks zu verwenden.

§ 11 Vertragsdauer und Kündigung

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von beiden Parteien zum Ende des monatlichen Abrechnungszeitraumes schriftlich gekündigt werden. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. E-Mail ist dabei ausreichend.

Die Kündigung dieses Vertrags lässt die eingetretenen Rechtsfolgen bezüglich der abgeschlossenen Einzelverträge über Inhalte, die Crocodile vom Speaker zum Verkauf bzw. zur Vermietung bereitgestellt wurden, unberührt. Die jeweiligen Einzelverträge haben eine eigene Geschäftsgrundlage. Die Inhalte, die direkt auf den gelieferten Arbeitsergebnissen beruhen, werden mit Beendigung dieses Vertrages zum weiteren Vertrieb und Verbleib aus Crocodile entfernt.

Mit Entfernung der Inhalte von der Plattform entfällt auch eine etwaige Vergütungspflicht von Crocodile.

Crocodile ist jedoch berechtigt, die Inhalte zur Erfüllung seiner gegenüber den Nutzern eingegangenen Verpflichtungen, die vor dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung abgeschlossen wurden (z.B. im Wege einer Miete), gegenüber diesen Nutzern vollständig zu erfüllen.

Nach einer Kündigung entfällt die Verpflichtung ggf. noch ausstehenden Inhalte des Auftrages zu liefern.

§ 12. Wechsel der Mitgliedschaft (Tarifwechsel)

Ein Wechsel der Mitgliedschaft (Tarifwechsel) ist zu jeder Zeit möglich und kann über eine schriftliche Anfrage durch Crocodile vorgenommen werden.

Ein Wechsel der Mitgliedschaft ist auch inmitten eines Abrechnungszeitraumes möglich. Der Abrechnungszeitraum selbst ändert sich durch den Wechsel der Mitgliedschaft nicht. Der Speaker hat die Nutzungsgebühren bei der Mitgliedschaften jeweils anteilig anhand der Dauer der jeweiligen Mitgliedschaft im Abrechnungszeitraum zu zahlen.

Wechselt der Speaker während eines Abrechnungszeitraums aus einer teureren in eine günstigere Mitgliedschaft, wird ihm der anteilig überzahlte Betrag als Guthaben in seinem User-Account gutgeschrieben und mit den zu zahlenden Nutzungsgebühren der folgenden Abrechnungszeiträume verrechnet.

Ein Guthaben, welches durch einen Tarifwechsel entstanden ist, kann ausschließlich mit zukünftigen Nutzungsgebühren verrechnet werden. Eine Auszahlung findet nicht statt, auch nicht im Falle der Kündigung.

§ 13 Haftung

Für die in den Inhalten kommunizierten Informationen haftet der Speaker. Auch wenn die Nutzungsrechte beim Crocodile liegen, so kann Crocodile nicht die inhaltliche Qualität ausreichend beurteilen, um eine Haftung übernehmen zu können.

Der Speaker versichert und steht dafür ein, dass er Inhaber der Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Inhalte ist und in der vertragsgegenständlichen Form frei über sie verfügen kann. Der Speaker garantiert ferner, dass die vertragsgegenständlichen Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Falls dem Speaker bekannt werden sollte, dass an irgendwelchen Bestandteilen der vertragsgegenständlichen Inhalten Rechte Dritter bestehen, so hat er Crocodile hierauf unverzüglich hinzuweisen.

Sollten auf Crocodile vom Speaker angebotene lokale Veranstaltungen, unabhängig des Grundes, nicht stattfinden können, trägt Crocodile hierfür keine Haftung. Etwaige Erstattungen die durch den Kunden angefragt werden, bzw. diesem Zustehen sind ausschließlich und in vollständiger Höhe durch den Speaker vorzunehmen. Crocodile hat seine Leistung durch den Verkauf der Teilnahme erbracht und ist für alles was die Durchführung der lokalen Veranstaltung betrifft nicht weiter verantwortlich.

§ 14 Freistellung

Der Speaker wird Crocodile auf erstes Anfordern von sämtlichen Schäden, Ansprüchen, Aufwendungen und sämtlichen damit zusammenhängenden Kosten, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, freistellen, die auf einer Verletzung der Rechte von Dritten durch die Inhalte, aufgrund eines fachlichen Mangels der Inhalte, oder durch eine sonstige Rechtsverletzung der Inhalte entstehen.

Crocodile wird den Speaker unverzüglich über eine solche Inanspruchnahme Dritter informieren.

Crocodile ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sich gegen Ansprüche Dritter zu verteidigen oder seine Rechte zu verfolgen.

Der Speaker ist verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne von § 9 dieses Vertrags unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und Crocodile die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.

§ 15 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von Crocodile, Gerichtsstand ist Paderborn. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht , unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Die Bestimmungen des Wiener UN Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) werden ausgeschlossen.

§ 16 Nebenabreden und salvatorische Klausel

Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail ausreichend). Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages.